2 staatsexamen
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Definition
Das 2. Staatsexamen ist eine staatliche Prüfung in Deutschland, die nach einem zuvor abgeschlossenen Studium und dem 1. Staatsexamen abgelegt wird. Es dient der Überprüfung der praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse in den jeweiligen Berufen, insbesondere in den Rechtsberufen (z.B. Jurastudium), sowie in den Bereichen Medizin und Lehramt. Das Bestehen des 2. Staatsexamens ist Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Bestehen des 2. Staatsexamens ist entscheidend für die Karriere eines Juristen.
- Viele Studierende bereiten sich monatelang auf das 2. Staatsexamen vor.
- Nach dem erfolgreichen Bestehen des 2. Staatsexamens kann man sich um eine Stelle als Assistenzarzt bewerben.
- Die Anforderungen des 2. Staatsexamens sind sehr hoch und erfordern umfassendes Fachwissen.