34a

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Definition

Der Begriff "34a" bezieht sich in Deutschland auf einen Paragraphen des Baugesetzbuches (BauGB), der in der Regel die Voraussetzungen für eine Bauleitplanung sowie die Verfahren dazu regelt. Dieser Paragraph ist insbesondere relevant für die Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Die Stadt hat beschlossen, den Bebauungsplan gemäß § 34a BauGB zu überarbeiten."
  • "Im Rahmen der Bauleitplanung wird § 34a häufig zitiert, um die rechtlichen Grundlagen zu erläutern."
  • "Die Anwohner waren besorgt über die Auswirkungen einer möglichen Entwicklung nach § 34a."
  • "Das Bauamt informierte die Bürger über die Schritte der Verfahren gemäß § 34a."