3 6 stunden arbeitsfähig

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Definition

Der Ausdruck "3-6 Stunden arbeitsfähig" bezeichnet die Fähigkeit einer Person, innerhalb eines Arbeitstags für einen Zeitraum von 3 bis 6 Stunden Arbeiten zu verrichten. Diese Begrenzung kann durch gesundheitliche, psychische oder körperliche Einschränkungen bedingt sein.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach seiner Verletzung war er für einige Wochen nur 3-6 Stunden arbeitsfähig.
  • Aufgrund seiner Erkrankung wurde er als 3-6 Stunden arbeitsfähig eingestuft.
  • Die Arbeitsagentur berät Betroffene, die 3-6 Stunden arbeitsfähig sind.
  • In vielen Fällen ist es für Arbeitnehmer, die 3-6 Stunden arbeitsfähig sind, möglich, Teilzeitmodelle zu nutzen.