43b sgb xi

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Definition

§ 43b SGB XI regelt die Ansprüche auf Leistungen der langfristigen Pflegeversicherung in Deutschland. Diese Vorschrift ist Teil des Sozialgesetzbuches XI, das die Pflegeversicherung in Deutschland regelt. Sie beschreibt insbesondere die Voraussetzungen, unter denen Leistungen in Form von Geld- oder Sachleistungen gewährt werden, und richtet sich an pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach § 43b SGB XI haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf verschiedene Arten von Pflegeleistungen.
  • Die Beantragung von Leistungen gemäß § 43b SGB XI kann in vielen Fällen durch Angehörige unterstützt werden.
  • Gemäß § 43b SGB XI müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die finanziellen Hilfen in Anspruch nehmen zu können.
  • Die Vorschriften des § 43b SGB XI tragen dazu bei, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern.