48 abs 1 estg
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Definition
§ 48 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) regelt die Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Nach dieser Vorschrift sind Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, unbeschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass das weltweite Einkommen dieser Personen in Deutschland versteuert werden muss.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Eine Person, die in Deutschland wohnt, fällt unter § 48 Abs. 1 EStG und muss ihr weltweit erzielte Einkommen versteuern.
- Wenn jemand seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, endet die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 48 Abs. 1 EStG.
- Studenten, die für längere Zeit im Ausland sind, könnten dennoch aufgrund ihrer Bindungen in Deutschland unter diese Regelung fallen.
- Eine detaillierte Prüfung der Wohnsituation ist notwendig, um die Anwendungen von § 48 Abs. 1 EStG korrekt umzusetzen.