48 prozent rente
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die 48 Prozent Rente bezeichnet eine spezielle Regelung im deutschen Rentensystem, bei der eine Rente von 48 Prozent des letzten Bruttoeinkommens gewährt wird. Diese Art der Rente ist oft an bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise eine bestimmte Anzahl an Versicherungsjahren oder einen bestimmten Grad der Erwerbsminderung, gebunden. Sie tritt häufig im Zusammenhang mit der Alters- oder Erwerbsminderungsrente auf.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die 48 Prozent Rente kann für viele Menschen eine erste finanzielle Grundlage im Alter darstellen.
- Wenn jemand aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr arbeiten kann, hat er eventuell Anspruch auf eine 48 Prozent Rente.
- Eine umfassende Beratung ist wichtig, um zu klären, ob die 48 Prozent Rente für den Einzelfall der richtige Schritt ist.
- In manchen Fällen kann die 48 Prozent Rente mit anderen Einkünften kombiniert werden, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten.