4 a im führerschein

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Definition

Der Begriff "4 a" im Führerschein bezeichnet eine spezielle Unterkategorie der Führerscheinklasse A, die das Fahren von Motorrädern mit einer maximalen Leistung von 25 kW (34 PS) sowie einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg erlaubt. Diese Regelung ist in Deutschland festgelegt und richtet sich vor allem an Fahranfänger, die erst seit kurzem im Besitz eines Führerscheins sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Mit der Erteilung des 4 a Führerscheins darf er nun auch leistungsstärkere Motorräder fahren.
  • Der Weg zum 4 a Führerschein umfasst eine Reihe von Prüfungen, die erfolgreich bestanden werden müssen.
  • Viele Motorradfahrer beginnen ihre Karriere mit dem 4 a Führerschein, um das nötige Geschick zu erlernen.
  • Die Beschränkungen des 4 a Führerscheins sind ideal, um Fahranfängern einen sicheren Einstieg in die Motorradwelt zu ermöglichen.