50 arbeitsunfähig

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Definition

Der Begriff „50 arbeitsunfähig“ bezieht sich in der Regel auf den Zustand, in dem eine Person aufgrund gesundheitlicher oder anderer schwerwiegender Gründe nicht in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Der Ausdruck wird oft in Verbindung mit gesundheitlichen Diagnosen und im Rahmen von Versicherungs- oder Sozialleistungen verwendet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Aufgrund ihrer schweren Erkrankung ist sie seit Monaten 50 arbeitsunfähig und erhält Unterstützung vom Sozialamt.
  • Viele Menschen, die 50 arbeitsunfähig sind, stehen oft vor großen finanziellen Herausforderungen.
  • Die rechtlichen Regelungen zur Feststellung von 50 arbeitsunfähig können komplex und langwierig sein.
  • Er beantragte eine Umschulung, da er als 50 arbeitsunfähig galt und nicht mehr in seinem alten Beruf arbeiten konnte.