50 schwerbehindert

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Definition

Der Begriff "50 schwerbehindert" bezeichnet einen Status in Bezug auf die Schwere einer Behinderung. In Deutschland wird eine Person als schwerbehindert angesehen, wenn ihr Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Dies hat verschiedene rechtliche, soziale und finanzielle Konsequenzen, beispielsweise im Hinblick auf den Zugang zu bestimmten Leistungen und Nachteilsausgleichen im Alltag.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Personen mit einem GdB von 50 oder mehr gelten als schwerbehindert und haben Anspruch auf spezielle Unterstützungsleistungen.
  • In vielen Unternehmen gibt es Quotenregelungen für die Einstellung von schwerbehinderten Arbeitnehmern.
  • Für Menschen, die schwerbehindert sind, gibt es verschiedene Fördermaßnahmen, die ihnen das Leben erleichtern sollen.
  • Bei der Beantragung eines Behindertenausweises ist der Nachweis eines Grad der Behinderung von mindestens 50 notwendig, um als schwerbehindert anerkannt zu werden.