5 jahre wartezeit bei witwenrente

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Definition

Die 5-jährige Wartezeit bei Witwenrente bezeichnet einen festgelegten Zeitraum, den eine Witwe oder ein Witwer erfüllen muss, um Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente zu haben. Dieser Zeitraum ist besonders relevant in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, wo das Vorliegen einer Mindestversicherungszeit für die Gewährung von Witwen- und Witwerrenten erforderlich ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach dem Tod ihres Ehemannes informierte sich die Witwe über die 5-jährige Wartezeit bei der Witwenrente.
  • Um Witwenrente zu erhalten, sind oft 5 Jahre Wartezeit erforderlich, was viele Hinterbliebene nicht wissen.
  • Es ist wichtig, die Regelungen zur 5-jährigen Wartezeit bei Witwenrente zu verstehen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
  • Einige Versicherte fragen sich, ob es Ausnahmen von der 5-jährigen Wartezeit bei der Witwenrente gibt.