616 bgb ausgeschlossen was bedeutet
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Definition
Der Begriff "616 BGB ausgeschlossen" bezieht sich auf eine Regelung im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die die Ausschlussfristen für bestimmte Ansprüche regelt. Insbesondere kann dies in Bezug auf Verträge oder Ansprüche aus unerlaubten Handlungen stehen. "616 BGB ausgeschlossen" bedeutet, dass das Recht auf eine Entschädigung oder Leistung in spezifischen Fällen, wie beispielsweise während eines besonderen Zeitraums oder unter besonderen Umständen, nicht geltend gemacht werden kann.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Anspruch auf Entschädigung ist gemäß § 616 BGB ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Abwesenheit nicht gearbeitet hat.
- In unserem Vertrag haben wir festgelegt, dass der Anspruch auf Rückzahlung nach einer gewissen Frist ausgeschlossen ist.
- Die Klausel im Vertrag stellt klar, dass Ansprüche, die nach § 616 BGB ausgeschlossen sind, nicht geltend gemacht werden können.
- Er hatte keine Möglichkeit, seine Ansprüche geltend zu machen, da sie aufgrund von § 616 BGB ausgeschlossen waren.