616 bgb ist ausgeschlossen

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Definition

Die Phrase "616 BGB ist ausgeschlossen" bezieht sich auf eine spezielle Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Deutschland, die bestimmte Haftungsfragen oder Ansprüche in der Vertragsgestaltung ausschließt. Dies kann in Verträgen vorkommen, in denen die Parteien bestimmte Bestimmungen des BGB bewusst ignorieren oder für unanwendbar erklären. Es handelt sich daher um einen rechtlichen Begriff, der in der Vertragsgestaltung von Bedeutung ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In unserem Vertrag haben wir den Paragraphen 616 BGB ausgeschlossen, um klare Haftungsbedingungen zu schaffen.
  • Der Haftungsausschluss für bestimmte Fälle wurde laut den Vorgaben des 616 BGB im Vertrag verankert.
  • Es ist wichtig, die Folgen eines Ausschlusses von 616 BGB zu verstehen, da dies die Rechte der Vertragspartner beeinflusst.
  • Viele Unternehmen nutzen den Ausschluss von 616 BGB, um sich vor unvorhergesehenen Ansprüchen zu schützen.