70 30 bei der heizkostenabrechnung
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Definition
Die Regelung "70 30 bei der Heizkostenabrechnung" bezieht sich auf die Verteilung der Heizkosten zwischen den vermietenden und den mietenden Parteien in einem Mietverhältnis. Bei dieser Aufteilung trägt der Vermieter 70 Prozent der Heizkosten, während der Mieter 30 Prozent der Kosten verantwortet. Dieses Modell soll eine gerechte Kostenverteilung sicherstellen, indem es sowohl den Verbrauch als auch die Grundkosten der Heizung berücksichtigt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Heizkostenabrechnung wird häufig das System 70 30 angewendet, um die Kosten gerecht zu verteilen.
- In unserem Mietvertrag ist klar geregelt, dass die Heizkosten nach dem 70 30 Prinzip aufgeteilt werden.
- Die Entscheidung für die 70 30 Regelung bei der Heizkostenabrechnung hat in der Vergangenheit für viele Diskussionen gesorgt.
- Durch das Modell der 70 30 Aufteilung können die Mieter ihren Verbrauch besser im Auge behalten und Kosten sparen.