79.03 und 79.04 auf dem führerschein

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Definition

79.03 und 79.04 beziehen sich auf spezifische Regelungen und Beschränkungen im deutschen Führerscheinrecht. Diese Codes stehen für eine gewisse Anzahl von Fahrzeugen, die im Rahmen einer bestimmten Führerscheinklasse gefahren werden dürfen. 79.03 erlaubt es dem Inhaber, Fahrten mit Anhängern durchzuführen, während 79.04 eine Einschränkung hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Ahnagerklasse bedeutet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Inhaber des Führerscheins mit der Klasse C1 hat die Beschränkungen 79.03 und 79.04 zu beachten.
  • Wenn du mit einem Anhänger fahren möchtest, benötigst du die entsprechende Auflage im Führerschein, die durch 79.03 geregelt wird.
  • Das Fahren ohne Beachtung der Regelungen bei 79.03 und 79.04 kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Viele Fahrer sind sich nicht bewusst, dass 79.04 eine Gewichtsgrenze für das Fahren mit Anhängern setzt.