79.03 und 79.04 im führerschein
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Definition
Die Kennzahlen 79.03 und 79.04 beziehen sich auf spezielle Fahrerlaubnisklassen, die im deutschen Führerscheinrecht für bestimmte Fahrzeugtypen definiert sind. Die Klasse 79.03 erlaubt das Führen von Fahrzeugen, die nicht zur Beförderung von Personen genutzt werden, während 79.04 das Fahren von Fahrzeugen mit einer bestimmten maximalen Anhängelast regelt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um die Klasse 79.03 zu erwerben, müssen bestimmte praktische und theoretische Prüfungen abgelegt werden.
- Die Regelung zur Klasse 79.04 stellt sicher, dass nur Fahrer mit der nötigen Qualifikation Fahrzeuge mit Anhängern führen dürfen.
- Fahrer, die nur über die Klasse B verfügen, können keine Fahrzeuge unter den Klassen 79.03 und 79.04 fahren.
- Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Führerscheinklassen zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.