79.06 auf dem führerschein
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die Zahl 79.06 auf dem Führerschein bezeichnet eine spezielle Fahrerlaubnis, die es dem Inhaber ermöglicht, bestimmte Klassen von Fahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen zu fahren. In Deutschland steht diese Zahl typischerweise für das Fahren von Fahrzeugen mit einer bestimmten Anhängelast, die unter den Bedingungen der Fahrerlaubnisklasse B gestattet sind.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um mit einem Anhänger über 750 kg fahren zu können, benötigt man die Schlüsselzahl 79.06 auf dem Führerschein.
- Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass sie für das Fahren eines Wohnwagens die Klasse B mit der Schlüsselzahl 79.06 benötigen.
- Wer den Führerschein der Klasse B hat, darf in der Regel auch mit der Schlüsselzahl 79.06 einen Anhänger ziehen, sofern die Gesamtmasse bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
- Ich plane, meinen Führerschein um die Schlüsselzahl 79.06 zu erweitern, um mit meinem neuen Bootstrailer fahren zu können.