A 79.03 und 79.04 im führerschein

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Definition

Die Begriffe 79.03 und 79.04 beziehen sich auf spezifische Eintragungen in der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung, die verschiedene Kategorien von Führerscheinen kennzeichnen. 79.03 bezeichnet die Erlaubnis, Fahrzeuge der Klasse B mit einer Nutzlast von bis zu 3,5 Tonnen zu fahren, während 79.04 sich auf die Berechtigung bezieht, bestimmte Fahrzeuge der Klasse C1 zu fahren, auch wenn diese nicht im Besitz eines regulären C1-Führerscheins sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um einen PKW mit einer Nutzlast über 3,5 Tonnen zu fahren, benötigt man eine Fahrerlaubnis, die über 79.03 hinausgeht.
  • Die Eintragungen 79.03 und 79.04 bieten eine wertvolle Erweiterung für Fahrer, die flexibel mobil sein möchten.
  • Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Beschränkungen der Eintragungen 79.03 und 79.04 zu kennen, um legal im Straßenverkehr agieren zu können.
  • Viele Führerscheininhaber sind sich der verschiedenen Eintragungen in ihrem Führerschein, einschließlich 79.03 und 79.04, nicht bewusst.