A im grundbuch

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Definition

Die Abkürzung „a“ im Grundbuch steht in der Regel für „auf“ und bezeichnet eine Rechtsform oder einen Vermerk, der auf bestimmte rechtliche Aspekte eines Grundstücks hinweist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Grundstück ist im Grundbuch mit „a“ vermerkt, was auf eine besondere Belastung hinweist.
  • Bei der Antragstellung muss jeder Vermerk im Grundbuch, insbesondere das „a“, genauestens beachtet werden.
  • Der Notar erklärte, dass das „a“ im Grundbuch für bestimmte Nutzungseinschränkungen steht.
  • Käufer sollten sich immer über die Bedeutung von Abkürzungen wie „a“ im Grundbuch informieren.