Ab monatswechsel pfändbar das
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Definition
Der Begriff „ab Monatswechsel pfändbar“ bezeichnet eine rechtliche Situation, in der ein bestimmter Geldbetrag oder Vermögenswert ab dem ersten Tag des nächsten Monats für Gläubiger zugänglich ist, um Schulden einzutreiben. Dies bedeutet, dass Zahlungen oder Einkommen, die nach dem Wechsel des Monats eingehen, vor einer Pfändung nicht geschützt sind.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Gehalt des Schuldners ist ab Monatswechsel pfändbar, da er seine Schulden nicht beglichen hat.
- Die Pfändung tritt ab Monatswechsel in Kraft, wodurch der Gläubiger Zugriff auf das Einkommen des Schuldners erhält.
- Kunden sollten sich bewusst sein, dass Sozialleistungen ab Monatswechsel pfändbar sein können.
- Der Gerichtsvollzieher informierte den Schuldner darüber, dass seine Konten ab Monatswechsel pfändbar sind.