Ab monatswechsel pfändbar sparkasse

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Definition

"Ab Monatswechsel pfändbar" bezieht sich auf die Möglichkeit, dass ein Guthaben oder Einkommen ab dem ersten Tag eines neuen Kalendermonats von Gläubigern eingezogen werden kann. Dies bedeutet häufig, dass ansässige Banken, wie die Sparkasse, auf Anweisung eines Gerichts oder im Rahmen von Insolvenzverfahren verpflichtet sind, pfändbare Beträge an Gläubiger zu überweisen, sobald diese fälligen Zahlungen eintreffen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Einkommen der Arbeitnehmer wird ab Monatswechsel pfändbar, falls eine entsprechende gerichtliche Anordnung vorliegt.
  • Viele Kunden der Sparkasse wissen nicht, dass ihr Sparkonto ab Monatswechsel pfändbar sein kann.
  • Im Falle von Schulden ist es wichtig, sich über die Möglichkeiten der Pfändung ab Monatswechsel zu informieren.
  • Die Sparkasse informiert ihre Kunden regelmäßig über die Risikofaktoren, die zu einer pfändbaren Situation ab Monatswechsel führen können.