Abgegolten urlaub

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Definition

Abgegolten Urlaub bezeichnet die Restansprüche an Urlaubstagen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hat. In der Regel erfolgt die Abgeltung, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet, und die verbleibenden Urlaubstage finanziell vergütet werden, anstatt sie in Form von Freizeit zu nehmen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach der Kündigung wurde mein abgegolten Urlaub in voller Höhe ausgezahlt.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den abgegolten Urlaub zu berechnen, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
  • In vielen Unternehmen ist es üblich, dass angestellte Mitarbeiter ihren abgegolten Urlaub vor dem Ausscheiden nutzen müssen.
  • Bei der Berechnung des abgegolten Urlaubs müssen auch Teilzeitkräfte berücksichtigt werden.