Abgegoltener urlaub

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Definition

Abgegoltener Urlaub bezeichnet den gesetzlichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, die jedoch aufgrund von Krankheit, Elternzeit oder anderen besonderen Umständen nicht in Anspruch genommen wurde. Dieser Urlaub wird in der Regel finanziell abgelöst, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder eine bestimmte Frist abläuft.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach dem Ende meines Arbeitsverhältnisses erhielt ich meinen abgegoltenen Urlaub ausgezahlt.
  • In meinem letzten Job hatte ich am Ende des Jahres noch mehrere Tage abgegoltenen Urlaub, die ich nicht genommen hatte.
  • Die Firma informiert ihre Mitarbeiter über die Regelungen zu abgegoltenem Urlaub, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Bei der Berechnung des abgegoltenen Urlaubs sollten auch die Überstunden berücksichtigt werden.