Abgekürzte außenprüfung

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Definition

Die abgekürzte Außenprüfung bezeichnet ein Verfahren der Finanzbehörden zur Überprüfung der Einhaltung steuerlicher Vorschriften in verkürzter Form. Diese Art der Prüfung wird in der Regel angewendet, wenn die sachlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Steuerfalls vergleichsweise einfach zu beurteilen sind. Ziel ist es, einen schnellen Prüfungsprozess zu gewährleisten, der den Verwaltungsaufwand sowohl für die Behörden als auch für die Steuerpflichtigen reduziert.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die abgekürzte Außenprüfung kann helfen, den Prüfungsprozess für kleine Unternehmen effizienter zu gestalten.
  • Bei der abgekürzten Außenprüfung sind die Anforderungen an die Dokumentation weniger umfangreich.
  • Steuerpflichtige erhalten häufig eine schnellere Rückmeldung von den Finanzbehörden durch die abgekürzte Außenprüfung.
  • Unternehmen sollten sich dennoch darauf vorbereiten, dass auch bei einer abgekürzten Außenprüfung alle relevanten Unterlagen bereitgestellt werden müssen.