Abgeltungssteuer
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Definition
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird. Sie beträgt in Deutschland seit dem Jahr 2009 in der Regel 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird direkt von den Banken oder Finanzinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Diese Regelung soll die Besteuerung von Zinserträgen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen vereinfachen und sicherstellen, dass die Steuerpflichtigen schnell und unkompliziert ihrer steuerlichen Verantwortung nachkommen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Abgeltungssteuer wird automatisch von der Bank einbehalten, sobald Kapitalerträge erzielt werden.
- Viele Anleger fragen sich, wie sie ihre Kapitalerträge effizient versteuern können, ohne doppelt Steuern zahlen zu müssen.
- Die Einführung der Abgeltungssteuer hat die Steuererklärung für viele Sparer erheblich vereinfacht.
- Dank der Abgeltungssteuer müssen sich die meisten Anleger keine Sorgen mehr um die korrekte Versteuerung ihrer Gewinne machen.