Abgesonderte befriedigung im insolvenzverfahren

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Definition

Abgesonderte Befriedigung im Insolvenzverfahren bezeichnet den rechtlichen Vorgang, bei dem bestimmte Gläubiger ihre Forderungen außerhalb der allgemeinen Verteilung der Insolvenzmasse aus dem verbleibenden Vermögen des Schuldners befriedigen können. Dies erfolgt in der Regel, wenn Gläubiger über Sicherheiten verfügen, die nicht in die Insolvenzmasse fallen, sodass sie ihre Ansprüche direkt aus diesen Sicherheiten decken können.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der abgesonderten Befriedigung konnten die mit Hypotheken besicherten Gläubiger ihre Forderungen vor den anderen Gläubigern begleichen.
  • Das Insolvenzgericht entschied, dass die abgesonderte Befriedigung in diesem Fall rechtmäßig war, da der Gläubiger ausreichende Sicherheiten hatte.
  • Durch die Regelung der abgesonderten Befriedigung wird verhindert, dass bestimmte Gläubiger unverhältnismäßig benachteiligt werden.
  • Im Rahmen des Insolvenzverfahrens haben einige Gläubiger von ihrer Möglichkeit zur abgesonderten Befriedigung Gebrauch gemacht.