Abgewiesen auf kassenbon

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Definition

Der Begriff "abgewiesen auf Kassenbon" beschreibt eine Situation, in der eine Geldrückerstattung oder ein Umtausch nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde keinen gültigen Kaufbeleg vorlegen kann. Der Kassenbon dient als Nachweis für den Kauf und ist oft erforderlich, um Ansprüche geltend zu machen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Ohne den Kassenbon wurde meine Rückgabe abgewiesen.
  • Der Verkäufer wies darauf hin, dass ich auf Kassenbon abgewiesen werde, falls ich die Quittung nicht mitbringe.
  • Viele Geschäfte akzeptieren Rückgaben nur, wenn ein Kassenbon vorgelegt wird, andernfalls werden sie abgewiesen.
  • Ich war enttäuscht, als ich erfahren habe, dass mein Umtausch abgewiesen wurde, weil ich keinen Kassenbon hatte.