Abhängiges beschäftigungsverhältnis
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Definition
Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist eine Form der Beschäftigung, bei der ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in einem klar definierten rechtlichen Rahmen für einen Arbeitgeber erbringt. Der Arbeitnehmer ist in diesem Zusammenhang auf die Weisungen des Arbeitgebers angewiesen und erhält dafür eine Vergütung. Das abhängige Beschäftigungsverhältnis unterscheidet sich von selbstständigen Tätigkeiten, bei denen der Freiberufler eigenverantwortlich seine Leistungen erbringt und nicht an die Weisungen eines Auftraggebers gebunden ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Viele Menschen entscheiden sich für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, weil es finanzielle Sicherheit bietet.
- Die Rechte und Pflichten in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis sind im Arbeitsrecht geregelt.
- Im Gegensatz dazu sorgt eine selbstständige Tätigkeit oft für mehr Flexibilität, aber auch für ein höheres Risiko.