Abhilfebescheid

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Definition

Ein Abhilfebescheid ist eine amtliche Entscheidung, die in der Regel von einer Behörde erlassen wird und sich mit der Überprüfung und Behebung von Mängeln oder Fehlern in Verwaltungsakten befasst. Er kann beispielsweise in den Bereichen Sozialrecht oder Steuerrecht vorkommen, wenn ein vorheriger Bescheid angefochten wird und die Behörde zu dem Ergebnis kommt, dass die ursprüngliche Entscheidung nicht korrekt war.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Abhilfebescheid hat dafür gesorgt, dass der Antragsteller nun die ihm zustehenden Leistungen erhält.
  • Nach Prüfung der Unterlagen wurde ein Abhilfebescheid erlassen, der die Fehler im ursprünglichen Bescheid korrigiert.
  • Der Abhilfebescheid wurde dem Kläger fristgerecht zugestellt, sodass er rechtzeitig reagieren konnte.
  • In vielen Fällen führt der Abhilfebescheid zu einer positiven Änderungsentscheidung, die den betroffenen Personen zugutekommt.