Abkürzung gbr
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Definition
Die Abkürzung "GbR" steht für "Gesellschaft bürgerlichen Rechts". Es handelt sich hierbei um eine in Deutschland verbreitete Form der Personengesellschaft, die durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Gesellschaftern gegründet wird. Die GbR dient vor allem der Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, wie beispielsweise der Ausübung eines Berufs oder der Durchführung eines Projekts.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die GbR ist eine beliebte Rechtsform für Freiberufler und kleine Unternehmen.
- Bei der Gründung einer GbR sollten die Gesellschafter einen detaillierten Gesellschaftsvertrag aufsetzen.
- In einer GbR haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
- Viele kreative Start-ups entscheiden sich für die Gründung einer GbR, um schnell und flexibel am Markt agieren zu können.