Abrechnungsspitze bei nebenkostenabrechnung
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Definition
Die Abrechnungsspitze bei der Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf den höchsten Betrag, der im Rahmen der Abrechnung von Nebenkosten für ein Mietobjekt angesetzt wird. Dabei handelt es sich häufig um die größten unter den insgesamt zu zahlenden Nebenkosten, die eine signifikante Auswirkung auf die Gesamtrechnung des Mieters haben können. Diese Spitze kann durch bestimmte Kostenarten bedingt sein, die überdurchschnittlich hoch ausfallen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Abrechnungsspitze bei der Nebenkostenabrechnung war in diesem Jahr aufgrund gestiegener Heizungskosten besonders hoch.
- Bei der Überprüfung der Nebenkostenabrechnung fiel mir die Abrechnungsspitze ins Auge.
- Mieter sollten sich stets über die Abrechnungsspitze im Klaren sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
- Eine transparente Darstellung der Abrechnungsspitze kann das Vertrauen zwischen Vermieter und Mieter stärken.