Abrufphase bei einer lebensversicherung
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Definition
Die Abrufphase bei einer Lebensversicherung bezeichnet den Zeitraum, in dem der Versicherungsnehmer Ansprüche auf Leistungen aus seiner Lebensversicherung geltend machen kann. In dieser Phase kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ob er die Versicherungssumme in Form einer Kapitalauszahlung oder durch eine Rentenzahlung in Anspruch nehmen möchte.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Abrufphase beginnt in der Regel nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
- Während der Abrufphase hat der Versicherungsnehmer viele verschiedene Möglichkeiten, wie er die Auszahlung gestalten möchte.
- In der Abrufphase sollte der Versicherungsnehmer genau abwägen, ob eine Kapitalauszahlung oder eine monatliche Rente für ihn vorteilhafter ist.
- Es ist ratsam, die Abrufphase mit einem Finanzberater zu besprechen, um die beste Entscheidung zu treffen.