Abrufphase bei rentenversicherung

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Definition

Die Abrufphase bei der Rentenversicherung bezeichnet den Zeitraum, in dem Versicherte ihre Rentenansprüche geltend machen und die Rentenzahlungen in Anspruch nehmen können. Diese Phase beginnt in der Regel mit dem Erreichen des Rentenalters und endet in der Regel mit dem Tod des Versicherten oder dem Ende der Rentenleistung. Während der Abrufphase erhalten die Rentner monatliche Zahlungen aus ihren angesparten Rentenansprüchen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Abrufphase bei der Rentenversicherung beginnt vor dem Hintergrund der individuellen Lebenssituation.
  • Viele Menschen stellen sich vor der Abrufphase Fragen zur Höhe ihrer monatlichen Rentenzahlungen.
  • Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Regelungen zur Abrufphase bei der Rentenversicherung zu informieren.
  • Während der Abrufphase können Rentner Veränderungen ihrer finanziellen Situation melden, um gegebenenfalls Anpassungen der Zahlungen zu beantragen.