Abrufphase lebensversicherung
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Definition
Die Abrufphase einer Lebensversicherung bezeichnet den Zeitraum, in dem der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, die angesparten Beträge aus seiner Lebensversicherung zu entnehmen oder die Versicherungssumme abzurufen. In der Regel tritt diese Phase ein, wenn der Versicherungsnehmer einen bestimmten Mindestbetrag erreicht hat oder das vereinbarte Vertragsende erreicht ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach vielen Jahren der Einzahlung erreichte er die Abrufphase seiner Lebensversicherung und konnte auf sein gespartes Kapital zugreifen.
- In der Abrufphase haben Versicherungsnehmer oft die Wahl zwischen einer Einmalzahlung oder der Rente.
- Es ist wichtig, die Bedingungen der Abrufphase im Vertrag genau zu prüfen, da diese je nach Anbieter variieren können.
- Viele Menschen wissen nicht, dass eine vorzeitige Inanspruchnahme in der Abrufphase steuerliche Auswirkungen haben kann.