Abschiebungsverbot

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Definition

Ein Abschiebungsverbot bezeichnet eine Regelung, die einer Person die Ausreise aus einem bestimmten Land untersagt, insbesondere wenn ihr eine Rückkehr in ihr Heimatland aufgrund von Verfolgung, schweren Menschenrechtsverletzungen oder anderen gefährlichen Umständen droht. In Deutschland wird das Abschiebungsverbot häufig im Zusammenhang mit dem Asylrecht und den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes angewandt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Abschiebungsverbot schützt Menschen vor einer Rückkehr in lebensbedrohliche Situationen.
  • In Deutschland kann ein Abschiebungsverbot erlassen werden, wenn der betroffene Asylbewerber nachweisen kann, dass ihm im Heimatland Verfolgung droht.
  • Anwälte fordern oft einen schnellen rechtlichen Schutz für Flüchtlinge, um ein Abschiebungsverbot zu erwirken.
  • Trotz eines bestehenden Abschiebungsverbots wollte die Behörde die betroffene Person dennoch ausreisen lassen.