Abschlag

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Definition

Der Begriff "Abschlag" bezeichnet in verschiedenen Kontexten einen Teilbetrag, der von einer Gesamtsumme abgezogen wird. In der Finanzwelt spricht man häufig von einem Abschlag auf den Preis oder die Kosten eines Produkts oder einer Dienstleistung. Im rechtlichen Kontext kann er sich auf die Reduzierung einer Forderung beziehen. Des Weiteren kann "Abschlag" auch eine Vorauszahlung im Rahmen von Verträgen oder Vereinbarungen beschreiben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Buchung des Urlaubs erhielt ich einen Abschlag auf den Gesamtpreis.
  • Der Verkäufer bot einen Abschlag für frühzeitige Zahlungen an.
  • Aufgrund der schlechten Wirtschaftslage gab es einen Abschlag auf die Kaufpreise der Immobilien.
  • Der Abschlag auf die Rechnung wurde bereits bei der Bestellung berücksichtigt.