Akteneinsicht
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Akteneinsicht bezeichnet das Recht einer Person oder Institution, Einsicht in bestimmte Akten oder Dokumente zu nehmen, die für sie von Bedeutung sind. Dieses Recht ist häufig im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren, Gerichtsprozessen oder der Aufklärung von Sachverhalten von Interesse.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Akteneinsicht wurde dem Anwalt gewährt, um alle relevanten Informationen für den Fall zu sammeln.
- Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, beantragte der Politiker Akteneinsicht in die entsprechenden Verwaltungsunterlagen.
- Die Frist für die Akteneinsicht wurde durch das Gericht verlängert, um dem Kläger genügend Zeit zur Verfügung zu stellen.
- Trotz mehrfacher Anträge wurde ihm die Akteneinsicht verweigert, da die Unterlagen als vertraulich eingestuft wurden.