Aktenkundig

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Definition

Der Begriff "aktenkundig" beschreibt einen Zustand oder eine Sache, die in Akten oder schriftlichen Unterlagen vermerkt ist. Es handelt sich also um Informationen, die dokumentiert und somit offiziell festgehalten sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Ergebnisse der Untersuchung sind aktenkundig und können jederzeit eingesehen werden.
  • In der Akte gibt es viele aktenkundige Beweise, die die Schuld des Angeklagten belegen.
  • Sorgen Sie dafür, dass alle relevanten Informationen aktenkundig sind, bevor Sie die Entscheidung treffen.
  • Der Streit wurde letztendlich vor Gericht geklärt und alle Vermerke sind nun aktenkundig.