Aktive sterbehilfe

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Definition

Aktive Sterbehilfe bezeichnet die absichtliche Handlung, die darauf abzielt, das Leben eines Patienten, der an einer unheilbaren Krankheit leidet oder sich in einer auswegslosen Lebenssituation befindet, zu beenden. Diese Handlung erfolgt in der Regel durch die Verabreichung einer tödlichen Substanz durch einen Arzt oder eine andere autorisierte Person.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In Deutschland ist aktive Sterbehilfe gesetzlich verboten, während die passive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen erlaubt ist.
  • Viele Menschen fordern eine legale Regelung für die aktive Sterbehilfe, um den Patienten mehr Autonomie über ihr Lebensende zu ermöglichen.
  • Die Diskussion über aktive Sterbehilfe bringt unterschiedliche ethische und moralische Standpunkte ans Licht.
  • Ärzte sehen sich oft mit der Frage konfrontiert, ob sie im Sinne der aktiven Sterbehilfe handeln sollten, um das Leiden ihrer Patienten zu lindern.