Anwartschaft

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Definition

Anwartschaft bezeichnet ein rechtliches oder vertragliches Interesse an einer zukünftigen Leistung oder einem zukünftigen Recht. Dies kann beispielsweise die Erwartung auf einen bestimmten Anspruch, etwa aus einer gesetzlichen Regelung oder einem Vertrag, sein. Die Anwartschaft stellt somit eine Vorstufe zu einem vollwertigen Recht dar.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Anwartschaft auf das Erbe wird erst mit dem Tod des Erblassers wirksam.
  • Bei der Altersvorsorge kann man eine Anwartschaft auf eine spätere Rente erwerben.
  • Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erhält er die Anwartschaft auf eine Festanstellung.
  • Die Anwartschaft auf das Mietrecht muss rechtzeitig angemeldet werden.