Appellation

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Definition

Der Begriff 'appellation' stammt aus dem Französischen und bedeutet im weitesten Sinne 'Bennennung' oder 'Bezeichnung'. In rechtlichen Kontexten bezieht sich die Appellation oft auf die Berufung gegen eine Entscheidung oder ein Urteil. In der Weinbranche wird der Ausdruck verwendet, um bestimmte Anbaugebiete zu kennzeichnen, aus denen Weine stammen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Appellation des Weins stammt aus dem Bordeaux-Region, die für ihre hochwertigen Rotweine bekannt ist.
  • In der rechtlichen Auseinandersetzung reichte die Partei eine Appellation ein, um das Urteil des Gerichts anzufechten.
  • Die Appellation der Produkte soll sicherstellen, dass nur die besten Zutaten verwendet werden.
  • Er entschloss sich, eine formelle Appellation zu erstellen, um seine Sichtweise über die Entscheidung kundzutun.