Arbeitnehmerüberlassung das

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Definition

Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet einen rechtlichen Rahmen in Deutschland, innerhalb dessen ein Unternehmen (der Verleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeiter) an ein anderes Unternehmen (den Entleiher) zur Verfügung stellt. Dieser Prozess erfolgt meist im Rahmen von Arbeitsverträgen und ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Der Leiharbeiter bleibt dabei rechtlich beim Verleiher angestellt, arbeitet jedoch für den Entleiher.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Arbeitnehmerüberlassung ist eine häufig genutzte Möglichkeit für Unternehmen, kurzfristig Personalengpässe zu überbrücken.
  • Viele Mitarbeiter in der Branche berichten von positiven Erfahrungen mit der Arbeitnehmerüberlassung, da sie unterschiedliche Unternehmen kennenlernen können.
  • Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern anprangern.
  • Die Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung sollen sicherstellen, dass die Rechte der Leiharbeiter gewahrt bleiben.