Arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt
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Definition
Der Begriff "arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt" bezeichnet einen Beschäftigungsstatus, bei dem ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Dies geschieht in der Regel bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, die eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Arbeitnehmer in diesem Status haben Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, wenn sie ihren Job verlieren.
Synonyme
- sozialversicherungspflichtig
- arbeitsrechtlich beschäftigt
- beschäftigt im Sinne der Arbeitslosenversicherung
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Maria ist arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt und zahlt regelmäßig Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein.
- Aufgrund ihres Verdienstes ist sie auch arbeitslosenversicherungspflichtig und hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Viele junge Menschen suchen nach Jobs, die sie arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigen, um in die soziale Sicherheit einzuzahlen.
- Die Regelungen zur arbeitslosenversicherungspflichtig Beschäftigten sind häufig Gegenstand von Diskussionen in der Arbeitsmarktpolitik.