Arbeitspreis und grundpreis bei strom
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Arbeitspreis und der Grundpreis sind zwei wichtige Komponenten der Strompreisgestaltung. Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis, den Verbraucher pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom zahlen. Er variiert je nach Anbieter und Tarifen. Der Grundpreis hingegen ist eine feste Gebühr, die unabhängig vom Stromverbrauch monatlich oder quartalsweise erhoben wird und die Kosten für die Bereitstellung des Stroms deckt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Arbeitspreis für Strom kann je nach Anbieter stark variieren.
- Im Vertrag wird sowohl der Arbeitspreis als auch der Grundpreis aufgeführt.
- Viele Verbraucher achten beim Wechsel des Stromanbieters besonders auf die Höhe des Arbeitspreises.
- Der Grundpreis sorgt dafür, dass die Infrastruktur für die Stromversorgung auch bei geringem Verbrauch aufrechterhalten werden kann.