Außenbereich im baurecht

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Definition

Der Begriff 'Außenbereich' im Baurecht bezeichnet im deutschen Bauplanungsrecht jene Flächen, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und somit den besonderen Vorschriften des § 35 des Baugesetzbuches (BauGB) unterliegen. In diesen Gebieten sind Bauvorhaben grundsätzlich nur eingeschränkt möglich und klassifiziert, um die Füllung von Lücken in der Siedlungsstruktur sowie den Erhalt von Freiflächen zu steuern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Außenbereich ist im Baurecht ein entscheidender Faktor für die Genehmigung von Neubauten.
  • In ländlichen Regionen ist der Außenbereich oft weitläufig und wenig besiedelt.
  • Bei der Planung von Bauvorhaben im Außenbereich sind strengere Umweltauflagen zu beachten.
  • Es ist wichtig, die Grenzen des Außenbereichs im Vorfeld genau zu bestimmen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.