Außerordentliche kündigung

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Definition

Die außerordentliche Kündigung ist die fristlose Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch eine der Vertragsparteien. Sie kann sowohl im Arbeitsrecht als auch im Mietrecht angewendet werden und tritt in Kraft, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht. Typische Gründe können erhebliche Vertragsverletzungen oder Vertrauensbrüche sein.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Schwere der Vertragsverletzung war eine außerordentliche Kündigung unumgänglich.
  • Der Vermieter sah sich aufgrund der wiederholten Zahlungsverzuges des Mieters zu einer außerordentlichen Kündigung gezwungen.
  • In einigen Fällen kann eine außerordentliche Kündigung auch gerichtlich angefochten werden.
  • Der Arbeitnehmer wurde ohne vorherige Abmahnung außerordentlich gekündigt, was rechtlich bedenklich sein kann.