Außerordentliche kündigung mietvertrag
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Definition
Die außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags ist eine rechtswirksame Beendigung des Mietverhältnisses durch eine Partei, die nicht an die regulären Kündigungsfristen gebunden ist. Sie kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Solche Gründe können beispielsweise eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Mietvertrags sein, wie etwa eine erhebliche Mietrückstand oder vertragswidriges Verhalten des Mieters.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Vermieter sah sich gezwungen, eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags auszusprechen, nachdem der Mieter über mehrere Monate hinweg die Miete nicht gezahlt hatte.
- In einem anderen Fall konnte der Mieter erfolgreich die außerordentliche Kündigung anfechten, da die Vorwürfe des Vermieters nicht ausreichend belegt waren.
- Eine außerordentliche Kündigung kann auch dann erfolgen, wenn der Mieter die Wohnung erheblich beschädigt hat.
- Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen einer außerordentlichen Kündigung genau zu kennen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.