Auf dem führerschein 4a

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Definition

Der Begriff "4a" auf dem Führerschein bezeichnet eine spezifische Fahrerlaubnisklasse, die in Deutschland für das Fahren von bestimmten Krafträdern mit einer maximalen Leistung von 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg gilt. Diese Klasse ermöglicht es jungen Fahrern, das Fahren solcher Motorräder nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Prüfungen zu erlernen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um die Klasse 4a auf dem Führerschein zu erwerben, muss man eine praktische Prüfung ablegen.
  • Die 4a-Klasse erlaubt es, mit einem leichten Motorrad zu fahren, was besonders für Anfänger attraktiv ist.
  • Viele junge Fahrer entscheiden sich dafür, zuerst die 4a-Klasse zu erwerben, bevor sie auf stärkere Maschinen umsteigen.
  • Die Anforderungen für den Erwerb der Klasse 4a sind im Vergleich zu anderen Klassen relativ niedrig.