Auf dem führerschein 79.03
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Definition
Die Kennzahl 79.03 auf dem Führerschein steht für die Erteilung einer Klassenbeschränkung, die es dem Inhaber erlaubt, Fahrzeuge bestimmter Unterkategorien einer Fahrerlaubnis zu führen. Diese Regelung bezieht sich insbesondere auf das Fahren von Fahrzeugen, die mit einer Automatikschaltung ausgestattet sind, während der Fahrer in der Regel auch für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe lizenziert ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei einem automatisierten Führerscheinkurs erhält man oft die 79.03-Beschränkung.
- Wer nur die Beschränkung 79.03 auf dem Führerschein hat, darf keine Schaltgetriebe-Fahrzeuge fahren.
- Um die Klasse B uneingeschränkt zu fahren, sollte die 79.03-Beschränkung nicht vorhanden sein.
- Das Fahren eines Fahrzeugs mit Schaltgetriebe ist nur mit einer gesonderten Prüfung möglich, wenn auf dem Führerschein die 79.03 steht.