Auf dem führerschein b1
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Begriff "B1" auf dem Führerschein bezeichnet eine spezielle Führerscheinklasse, die das Fahren von motorisierten Dreirädern und bestimmten leichten Quad-Fahrzeugen erlaubt. Diese Klasse ist für Fahrzeuge mit einem maximalen zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 400 kg (oder 550 kg für Fahrzeuge mit max. 2 Sitzen) ausgelegt und darf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Der Führerschein der Klasse B1 ist in vielen europäischen Ländern erforderlich, um derartige Fahrzeuge fahren zu dürfen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um ein motorisiertes Dreirad zu fahren, benötigt man den Führerschein B1.
- Viele Menschen entscheiden sich, den B1-Führerschein zu erwerben, um flexibler in der Stadt zu sein.
- Der B1 ist eine tolle Option für Fahranfänger, die in der großen Stadt von der Bus- oder Straßenbahn unabhängig sein möchten.
- Wer den B1-Führerschein besitzt, darf seine Freizeiträder ohne Einschränkungen genießen.