Aufhebung des insolvenzverfahrens das

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Definition

Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist der rechtliche Akt, durch den ein bereits eingeleitetes Insolvenzverfahren beendet wird. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn die Gläubiger vollständig befriedigt sind oder die Insolvenzmasse so beschaffen ist, dass eine Fortführung des Verfahrens nicht mehr notwendig ist. Die Aufhebung kann sowohl durch das Insolvenzgericht als auch durch die Beteiligten beantragt werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wurde vom Gericht nach eingehender Prüfung der Unterlagen beschlossen.
  • Nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens konnte die Firma wieder regulär arbeiten.
  • Gläubiger können gegen die Aufhebung des Insolvenzverfahrens Widerspruch einlegen, wenn sie nicht vollständig befriedigt wurden.
  • Die rechtzeitige Einreichung aller erforderlichen Dokumente kann die Aufhebung des Insolvenzverfahrens erleichtern.